6. In der Klageschrift zur negativen Feststellungsklage im Verfahren gegen R vom 25. Oktober 2016 (HG.2016.158-HGK) führte die S AG aus, der Rechtsvertreter von R habe mit Schreiben vom 19. August 2016 wegen der Kündigung des Agenturvertrages eine Zahlung von 1.1 Mio. Franken gefordert. Warum die Summe geschuldet sei und wie sie sich zusammensetze, sei nicht begründet worden. R habe die S AG grundlos auf Fr. 1‘100‘000.00 betrieben.