3. Das Bundesgericht hat sich ansatzweise bereits mit der hier vorliegenden Problematik befasst. In einem Fall, in dem das Erstgericht eine negative Feststellungsklage geschützt hatte, führte das Bundesgericht zu einer Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid des Zweitgerichts aus, es sei davon auszugehen, dass das Erstgericht mit der Gutheissung einer negativen Feststellungsklage der Beklagten materiell erkannt habe, dass die in Betreibung gesetzte Forderung der Klägerin nicht bestehe.