Der Vertrag enthielt eine Gerichtsstandsklausel zugunsten der Gerichte des Kantons Zürich. In der Folge verlangte die Gesuchstellerin vor dem Kantonsgericht des Kantons Waadt klageweise die Weiterführung der Vertragsbeziehungen und begründete die Klage mit einem kartellrechtswidrigen Verhalten der Gesuchsgegnerin. Die Gesuchstellerin verlangte zudem die Anordnung vorsorglicher Massnahmen, welche ihr den Netzzugang weiterhin garantieren sollten. Während der Verfahrensleiter keinen genügenden Zusammenhang zwischen den beantragten vorsorglichen Massnahmen und dem Vertragsgegenstand zu erblicken vermochte und seine Zuständigkeit