a) Obwohl die Gesuchstellerin ihre Klage kartellrechtlich begründet, handelt es sich offensichtlich um eine Streitigkeit über die Auflösung des bestehenden Vertragsverhältnisses bzw. über die Gültigkeit der Kündigung des Vertragsverhältnisses, wird doch dessen Weiterführung verlangt. Daran vermag auch die Begründung nichts zu ändern, bildet doch die behauptete Ungültigkeit der Kündigung der Vertragsverhältnisse den Dreh- und Angelpunkt der Klage.