2. Die Gesuchstellerin bringt im Hauptstandpunkt unter Hinweis auf Art. 19/20 OR vor, die Kündigung der Verträge sei kartellrechtswidrig erfolgt und damit nichtig (Klage Rz. 3, 26, 46). Sie, die Gesuchstellerin, habe die Kündigung nicht akzeptiert und die Fortführung der Verträge verlangt (Klage Rzn. 51 ff) und sie bemängelt unter anderen auch die fehlende Begründung der Kündigung und hält das Gebot von Treu und Glauben verletzt, da der Vertragsauflösung keine Abmahnung vorangegangen sei (Klage Rz. 83).