9. Unbehelflich ist im Weiteren das Argument, eine Zwangsverwertung des streitbetroffenen Grundstücks würde weder den Eisenbahn- noch den Autoverkehr © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/2 Publikationsplattform St.Galler Gerichte gefährden, weil der Betrieb der Bahnstrecke und der Nationalstrasse durch öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkungen sichergestellt sei.