Die Klägerin hatte als Subunternehmerin Bauarbeiten auf dem Grundstück der Beklagten ausgeführt. Auf diesem Grundstück befinden sich u. a. Eisenbahngleise sowie ein Nationalstrassen-Abschnitt. Nach dem Konkurs der Bestellerin der Bauarbeiten liess die Klägerin vorsorglich ein Bauhandwerkerpfandrecht im Grundbuch vormerken. Im Hauptverfahren hatte das Handelsgericht über die zwischen den Parteien umstrittene Frage, ob es sich beim Grundstück der Beklagten um Verwaltungsvermögen im sachenrechtlichen Sinne handle, zu entscheiden. Aus den Erwägungen: III. […]