d) Nicht ersichtlich ist, inwiefern sich die Einfuhr der beklagtischen Waren in die Schweiz oder die Lagerung dieser Waren in der Schweiz bereits auf den Wettbewerb auswirken sollte. Grundsätzlich kann ein Verbot der Einfuhr und Lagerung von Ware, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/3 Publikationsplattform St.Galler Gerichte