Auf diese Praxis ist vorliegend aber nicht weiter einzugehen, denn die Bedeutung, die dem hier betroffenen Grundstück der Beklagten für die Erfüllung der beschriebenen öffentlichen Aufgabe zukommt, schliesst eine Belastung mit einem Pfandrecht klarerweise aus. Die auf dem streitbetroffenen Grundstück vorhandenen Gebäude und Anlagen sind sowohl für den regionalen als © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte auch den überregionalen Eisenbahnverkehr unabdingbar. Die Gefahr einer Zwangsverwertung muss daher von vornherein ausgeschlossen sein.