Votum von SR Janiak im Ständerat vom 22. September 2009) ergibt sich, dass der Begriff des Verwaltungsvermögens aus dem öffentlichen Recht entlehnt wurde. Grundsätzlich gilt es somit zu prüfen, ob das klägerische Grundstück Verwaltungsvermögen im öffentlichrechtlichen Sinne darstellt.