Verkaufsveranstaltung im Hotel E in L vom 10. September 2012 wurden – wie die entsprechenden Flyer und Inserate (kläg.act. 156 und 160) belegen – unter Verweis auf die Firma der Klägerin durchgeführt. Auch diejenigen Kunden, die sich an die Veranstalterin der von ihnen besuchten Verkaufsveranstaltung nicht erinnern konnten, besuchten offensichtlich Veranstaltungen, die mit der Firma der Klägerin beworben worden waren (…). ee) Des Weiteren erklärten einige Kunden gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass sich A ihnen gegenüber als Vertreter der Klägerin vorgestellt habe (kläg.act. 93, 97, 100, 106, 107, 114).