Entscheid Handelsgericht, 22.03.2017 Art. 2 UWG (SR 241); Wer eine gemeinsam finanzierte und mit der klägerischen Firma beworbenen Verkaufsveranstaltungen zum Verkauf konkurrenzierender Waren auf eigene Rechnung ohne Einverständnis der Klägerin nutzt und sich dadurch gegenüber der Klägerin einen unrechtmässigen Wettbewerbsvorteil verschaffte, verhält sich unlauter (Handelsgericht, 22. März 2017, HG.2015.110).(Eine Beschwerde gegen den Entscheid wurde vom Bundesgericht am 30.11.2017 abgewiesen [BGer 4A_337/2017]) Aus den Erwägungen: […]