Mit Eingabe vom 13. Juli 2015 klagte die Klägerin beim Handelsgericht St. Gallen gegen die Beklagte auf definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts (HG. 2015.138-HGK) […]. […] Nach interner Beratung wies das Handelsgericht St. Gallen die Klage betreffend definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts mit Entscheid vom 14. Dezember 2015 ab. […] […]