Der mit dem zweiten Schriftenwechsel verbundene Arbeitsaufwand wurde durch die Vereinfachung der Hauptverhandlung weitgehend kompensiert. Tatsächlich konnte sich der klägerische Rechtsvertreter an der Hauptverhandlung ausgesprochen kurz halten, weil – wie er selber ausführte (Protokoll der Haupt- und Schlussverhandlung vom 8. März 2016, S. 3) – zuvor bereits ein doppelter Schriftenwechsel und damit der Aktenschluss stattgefunden hatte.