cc) Zudem ist durch E-Mailverkehr (bekl.act. 19, sowie auch bekl.act. 11 und 14), die Aktennotiz vom 5. April 2011 sowie Beweis- und Zeugenaussagen erstellt, dass am 4. April 2011 tatsächlich eine Besprechung in Anwesenheit von E, F und G stattfand, an der D unter anderem zur Zahlung der Klägerin befragt wurde.