Beklagten einbezahlt worden. Dies habe genau dem verschwundenen Betrag entsprochen. Er, E, habe sofort bemerkt, dass das Geld von einer völlig unbekannten Drittpartei stammte. Weil ihm dies eigenartig erschienen sei, habe er mit D telefonischen Kontakt aufgenommen. D habe erklärt, es sei in Ordnung, da er der Eigentümer der Klägerin sei. Sodann habe E an der Besprechung vom 25. September 2012 zugegeben, dass er eigentlich sofort hätte Kontakt zu der vollständigen Geschäftsleitung der Klägerin aufnehmen oder die Justiz einschalten sollen.