zahlte jedoch den entsprechenden Betrag auf ein Sperrkonto ein. Über die vom Prozessausgang abhängige Auflösung dieses Sperrkontos bzw. die Auszahlung des Betrags schlossen die Parteien am 12. Dezember 2012 eine Vereinbarung (kläg.act. 6). 8. Am 25. September 2012 trafen sich die Parteien zu einer Besprechung in den Räumlichkeiten der Beklagten. An dieser Besprechung, deren Inhalt umstritten ist, nahmen auf Seiten der Klägerin K und H sowie auf Seiten der Beklagten E teil. Nach unbestrittener Darstellung der Beklagten stellte sich K an dieser Besprechung als juristischer Berater von H vor (Klageantwort, S. 4). Ebenfalls anwesend war Rechtsanwalt Sandro G. Tobler.