Der Betrag werde "mit Valuta 15.03.2011" auf das Konto der Beklagten übertragen (bekl.act. 17). Am 17. März 2011 teilte G D mit, er habe noch keinen entsprechenden Geldeingang feststellen können und bitte um Zusendung einer Kopie der Belastungsanzeige, damit bei der Bank nachgefragt werden könne (bekl.act. 17).