bei D nach der erwarteten Überweisung eines "grösseren Betrags" (bekl.act. 15). D benachrichtigte G gleichentags per E-Mail, dass die Überweisung in Auftrag gegeben worden sei und in den nächsten Tagen bei der Beklagten eintreffen sollte (bekl.act. 16). Am 10. März 2011 teilte G D per E-Mail mit, er habe bisher keine Zahlung feststellen können. Gleichzeitig bat er D um Mitteilung, wann wie viel Geld wohin überwiesen werde (bekl.act. 16). Am 14. März 2011 gab D G bekannt, es habe ein Fehler "mit der [L-Bank]" geklärt werden müssen. Der Betrag werde "mit Valuta 15.03.2011" auf das Konto der Beklagten übertragen (bekl.act.