4. Mit E-Mail vom 17. Februar 2011 (bekl.act. 14) teilte F G mit, er könne "nach längeren Abklärungen und einigen Telefonaten mit Herrn D" mitteilen, dass die C AG demnächst grössere Beträge überweisen werde. Gemäss Absprache mit Herrn D müssten in den nächsten Tagen Fr. 498'062.55 überwiesen werden. Weiter teilte F mit, er habe D angewiesen, zukünftig quartals- oder monatsweise Beträge zu überweisen. Zudem habe er D mitgeteilt, dass er mit der Arbeit der C AG nicht zufrieden sei und diese zukünftig besser werden müsse. G erkundigte sich mit E-Mail vom 3. März 2011