3. Die inzwischen aus dem Handelsregister gelöschte C AG war ab dem 31. Mai 2008 mit der Verwaltung von Liegenschaften der Beklagten an der Z-Strasse 1 und 3 in Y betraut. Die Mandatsführung erfolgte durch D. Er war in der C AG damals einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsratsdelegierter. Die Mietzinseinnahmen flossen auf ein Konto bei der L-Bank, das auf die C AG lautete. Die C AG führte dieses Kontokorrent-Konto in ihrer Buchhaltung unter der Bezeichnung "KK Pensionskasse B". Von diesem Konto überwies sie periodisch Geld auf ein Konto der Beklagten bei der M-Bank. Zusätzlich führte sie nach Darstellung von D "interne Abwicklungskonti" (bekl.act. 9).