1. Die Pensionskasse B (Beklagte) mit Sitz in X ist eine Vorsorgestiftung, die sich der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen widmet. E ist der Geschäftsführer der Beklagten, F ist Mitglied des Stiftungsrats und G Mitarbeiter mit Kollektivzeichnungsberechtigung. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte