Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff. BGG): Unabhängig vom Streitwert, kann gegen Entscheide des Handelsgerichtes innert 30 Tagen nach der Zustellung schriftlich unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht, Avenue du Tribunal fédéral 29, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 74 Abs. 2 lit. b BGG). Mit der Beschwerde können die in Art. 95- 97 BGG aufgeführten Beschwerdegründe geltend gemacht werden. Es sind die Formvorschriften von Art. 42 BGG zu beachten.