So hebt sich etwa der Tripp-Trapp Stuhl durchaus vom bisher Bekannten ab, doch dürfte die Behauptung zu weit gehen, er habe eine neue Stilrichtung eingeleitet oder mitgeprägt. Es gilt deshalb zu würdigen, dass der Experte dem streitgegenständlichen Kreuzzargenstuhl bescheinigt, er unterscheide sich durch die funktionale, materialgemässe und ergonomisch bestimmte Formgebung in qualitativer Hinsicht von ähnlichen, zum Teil bis in die zwanziger Jahre zurückdatierenden Entwürfen (Expertise, act. 92, S. 12). Die Formgebung weist damit durchaus eine besondere Qualität auf und unterscheidet sich auch von damals bekannten Formen.