HG.2012.95-HGK 24/29 sen, wie z.B. Eames, Jacobsen, Wegener und Eiermann (Expertise, act. 92, S. 13). Dieser Schluss ist für das Gericht nachvollziehbar, ist doch der Grundaufbau des streitgegenständlichen Stuhls mit Ausnahme der Kreuzzarge höchst konventionell. Es handelt sich um eine auf vier Beinen liegende Sitzfläche mit Lehne. Sitzfläche und Lehne bestehen aus einer Schichtholzplatte, die in der für die damalige Zeit typischen Art unter Druck und Hitze in eine ergonomisch gebogene Form gebracht wurde.