Gemäss Gutachten wurde der auch von der Firma Formtex-Sitzmöbel AG produzierte streitgegenständliche Kreuzzargenstuhl in einem Ausstellungskatalog des Design Center Stuttgart am Landesgewerbeamt Baden-Württemberg in der von den damaligen Ausstellungsmachern vorgenommenen Klassifizierung denn auch als „richtungsweisend“ eingestuft (Expertise, act. 92 S. 4). Dies ist ein klarer Anhaltspunkt dafür, dass die Schöpfung des streitgegenständlichen Stuhls über eine rein handwerksmässige oder industrielle Arbeit hinausgehende Leistung darstellt, die auf einer selbstständigen schöpferischen Tätigkeit beruht, sich als originell erweist und daher als künstlerisch zu werten ist.