Da es eine Vielzahl möglicher Gestaltungsformen von Sitzmöbeln gibt, muss sich der Gesamteindruck der neuen Kombination allerdings deutlich vom vorbestehenden Formenschatz unterscheiden, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall erfüllt. Gemäss Gutachten wurde der auch von der Firma Formtex-Sitzmöbel AG produzierte streitgegenständliche Kreuzzargenstuhl in einem Ausstellungskatalog des Design Center Stuttgart am Landesgewerbeamt Baden-Württemberg in der von den damaligen Ausstellungsmachern vorgenommenen Klassifizierung denn auch als „richtungsweisend“ eingestuft (Expertise, act.