c) Die massgeblichen Formelemente des Kreuzzargenstuhls von Max Bill waren somit vorbestehend. Max Bill kombinierte jedoch diese Formelemente neu und in einer zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannten Art. Damit unterscheidet sich der Kreuzzargenstuhl von den vorbekannten Stuhlformen wesentlich, kann doch die Kombination bestehender Formelemente eine schöpferische Leistung beinhalten (BARRELET/EGLOFF/KÜNZI, a.a.O., Art. 2 N 6). Da es eine Vielzahl möglicher Gestaltungsformen von Sitzmöbeln gibt, muss sich der Gesamteindruck der neuen Kombination allerdings deutlich vom vorbestehenden Formenschatz unterscheiden, um urheberrechtlich geschützt zu sein.