Diagonalen der Stuhlbeine bestand bereits bei drehbaren Bugholzmöbeln des 19. Jahrhundert (Expertise, act. 92, S. 7). Auch wenn es sich dabei nicht um Zargen handelte, ist die Kreuzzarge des streitgegenständlichen Stuhls nicht ohne Vorläufer. Ob es sich beim Sessel von Sven Engström und Gunnar Mystrand aus dem Jahr 1950 mit Kreuzzarge (bekl.act. 8) oder bei dem von der Beklagten erwähnten "GOETEBURG 1" von Erik Gunnar Asplund (bekl.act. 10) um einen solchen Vorläufer handelte, konnte der Experte zwar nicht bestätigen (Expertise, act. 92, S 8). Beim vom Experten erwähnten Barhocker bzw. Hocker mit Kreuzzarge von Henry van der Veldes aus dem Jahr 1908 (Expertise, act. 92, S. 10)