HG.2012.95-HGK 21/29 a) Nach konstruktiven Gesichtspunkten kann bei Holzstühlen grundsätzlich zwischen Stollen-, Sprossen- und Zargenstühlen unterschieden werden (Expertise, act. 92, S 4). Bei Kreuzzargenstühlen werden die Stuhlbeine unter der Sitzfläche übers Kreuz miteinander verbunden, wobei die Zarge nicht trägt, sondern nur zur Aussteifung des Stuhles dient (Expertise, act. 92, S. 7).