7. Die erste Herstellung des Kreuzzargenstuhls fällt zeitlich in die Jahre 1951/1952 (Expertise, act. 92, S. 2), wobei für die rechtliche Beurteilung des urheberrechtlichen Schutzes eine noch genauere Datierung nicht notwendig erscheint. Er zeichnet sich wesentlich durch die Gestaltung der Formelemente der Kreuzzarge, der Stuhlbeine, der Sitzfläche sowie der Rückenlehne aus.