Gegenüber den Vorläufermodellen weist der HfG-Barhocker keinen massgeblichen individuellen Charakter auf, ist er doch den Vorläufermodellen zu ähnlich. Es handelt sich somit nicht um eine neue geistige Schöpfung. Weiter scheint der von der Klägerin erläuterte selbstordnende Effekt der dreieckigen Standflächen nicht ohne weiteres eintreten zu können, weil diese von der runden Sitzfläche nahezu umkreist werden.