zu begründen. HG.2012.95-HGK 20/29 d) So führt auch der Gutachter aus, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der HfG- Barhocker einen Stil wesentlich mitbestimmt oder gar eingeleitet habe. Für eine stilistische Einordnung des HfG-Barhockers fehle praktisch jede Handhabe, da alle Bestandteile auf das absolut Wesentliche reduziert seien und für eine weitere formale Ausgestaltung keinerlei Spielraum belassen worden sei. Dieser fast schon ans Asketische grenzende Minimalismus sei ein durchgehender Charakterzug des 20. Jahrhunderts und für die mittleren fünfziger Jahre nicht mehr neu.