Die geistige Schöpfung muss etwas Neues darstellen, das sich vom bisherigen Bekannten unterscheidet. Neue geistige Schöpfungen, die dem Bekannten so nah sind, dass auch beliebige Andere die gleiche Form schaffen könnten, haben keinen individuellen Charakter. Bei Werken der angewandten Kunst werden vergleichsweise hohe Anforderungen an den individuellen Charakter gestellt. Bei der Prüfung, ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, sind zwar die einzelnen gestalterischen Elemente daraufhin zu würdigen, ob sie zur Individualität der Gestaltung beitragen; entscheidend ist jedoch stets der Gesamteindruck.