Massgebend ist die Werkindividualität und nicht die Urheberindividualität. Diese Schutzvoraussetzungen sind am eindrücklichsten erfüllt, wenn das Werk unverkennbar charakteristische Züge aufweist und sich von Darstellungen der gleichen Werksgattung deutlich unterscheidet. Dagegen bedeutet dies nicht, dass an das Mass der geistigen Leistung, an den Grad der Individualität oder Originalität stets die gleich hohen Anforderungen zu stellen wären. Vielmehr hängt die verlangte Individualität vom Spielraum des Schöpfers ab;