HG.2012.95-HGK 12/29 wer durch Kopieren einer ganzen Produktereihe fremdes geistiges Eigentum ohne Zustimmung des Urhebers bzw. dessen Rechtsnachfolger verwertet und sich dabei durch irreführende Werbung systematisch und planmässig an die wirtschaftliche Leistung der Inhaberin des Urheberrechts anlehnt (BGer 4C.72/1995 E. 3). Es gilt jedoch festzuhalten, dass der Schutz nach Art. 3 lit. d UWG kaum je über denjenigen der Spezialgesetze hinausgeht, da deren Verletzung regelmässig umfassende negatorische und reparatorische Ansprüche verleiht (SPITZ/BRAUCHBAR BIRKHÄUSER, a.a.O., Art. 3 lit. d N 10).