Die Klägerin beruft sich demgegenüber darauf, dass ihre wirtschaftliche Position beeinträchtigt sei, wenn die Beklagte identische Möbel ohne jede Autorisierung auf den Markt bringe. Das Anbieten nicht autorisierter Kopien der streitgegenständlichen Werke beeinträchtige den Vertrieb der Originalprodukte durch die neue Lizenznehmerin K. AG und somit automatisch die Lizenzeinnahmen der Klägerin.