Sie kann aber auch später erteilt werden, allenfalls auch erst im Hinblick auf ein bestimmtes Gerichtsverfahren (BGer 4A_55/2007, E. 5.1.2 und 5.1.5, publiziert in sic! 2008, S. 209 ff.; BARRELET/EGLOFF/KÜNZI, a.a.O., Art. 62 N 21).