Dies jedenfalls solange, als sich aus den Umständen ergibt, dass sich die Website an potenzielle Käufer in der Schweiz richtet. Dies ist namentlich der Fall, wenn die Website (auch) in deutscher Sprache verfasst ist und eine Domain mit der Endung „.ch“ verwendet wird. Die Website der Beklagten ist unter einer „.ch“-Domain registriert, kann im Kanton St. Gallen abgerufen werden und richtet sich auch an potenzielle Käufer im Kanton St. Gallen. Die örtliche Zuständigkeit der Gerichte im Kanton St. Gallen ist damit gegeben. Sowohl für Streitigkeiten nach dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit einem Streitwert von mehr als Fr. 30'000.00 als auch für Streitigkeiten aus