6. An der Hauptverhandlung vom 28. September 2015 erliess das Handelsgericht eine Beweisverfügung. Es ordnete die Einholung eines Gutachtens an. Als Gutachter wurde der von der Klägerin vorgeschlagene Prof. Dr. Wolf Tegethoff bestimmt. Nachdem der Experte den Auftrag angenommen und eine Kostenschätzung abgegeben hatte, bezahlte die Klägerin einen Beweiskostenvorschuss von Fr. 4‘500.00. Im April 2016 erstattete der Gutachter die Expertise. Sowohl die Klägerin wie auch die Beklagte verzichteten auf Ergänzungsfragen. Am 30. November 2016 fand die Schlussverhandlung statt, an welcher die Parteien Gelegenheit erhielten, das Beweisergebnis zu würdigen. II.