4. Auf Anregung des Handelsgerichtspräsidenten fand am 6. Juni 2013 eine Instruktionsverhandlung statt. Die Parteien einigten sich auf eine vorläufige Sistierung des Verfahrens bis 16. August 2013 (act. 28). Die Vergleichsgespräche verliefen ergebnislos, worauf das Verfahren fortgesetzt wurde. Am 1. Oktober 2013 ging die Replik und am 15. Januar 2014 die Duplik ein. Die Klägerin reichte am 15. Januar 2014 eine Stellung- HG.2012.95-HGK 4/29 nahme zu den Noven der Duplik ein, worauf die Beklagte am 28. Januar 2014 ebenfalls mit einer Eingabe reagierte.