2. Mit Lizenzvertrag vom 7. April 1999 räumte die Klägerin der Beklagten das ausschliessliche Recht ein, bestimmte von Max Bill entworfene Möbel herzustellen und zu vertreiben sowie das nicht ausschliessliche Recht, die Marke 'max bill' für diese Möbel zu verwenden (kläg.act. 16). In der Präambel des Lizenzvertrages wurde festgehalten, dass die Beklagte mit Max Bill zwischen 1952 und 1955 einen Rahmen-Lizenzvertrag und verschiedene Objekt-Lizenzverträge geschlossen habe. Die Beklagte habe damals einige der von Max Bill entworfenen Möbel in Serie hergestellt. Seit 1996 habe die Beklagte einen Teil dieser Möbel wieder produziert.