© Kanton St.Gallen 2025 Seite 14/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Vorschuss von Fr. 120'000.00 ist der Klägerin somit der Restbetrag von Fr. 60'000.00 zurückzuerstatten. Sie trägt zudem die Entscheidgebühr von Fr. 1'000.00 für die Verfügung des Handelsgerichtspräsidenten vom 18. März 2014, die sie bereits beglichen hat (Rechnung vom 12. Mai 2014 betreffend die Verfügung vom 18. März 2014).