der Klageantwort). Nach der klägerischen Darstellung soll der Vertragsschluss vom 20. April 2006 auf Seiten der Beklagten nicht nur C, sondern einer Vielzahl weiterer Personen, inklusive Mitgliedern der Geschäftsleitung, bekannt gewesen sein (Klageschrift, Rz. 78; Replik, Rzn. 132 ff., insbesondere Rz. 142). Des Weiteren wurde © Kanton St.Gallen 2025 Seite 13/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte