a) Zunächst erscheint es in der Tat als ungewöhnlich, einen Vertrag, der monatliche Zahlungen von mehr als Fr. 76'000.00 vorsieht (S. 9 des Softwarelizenzund -hostingvertrags), unter Abwesenden mittels Mausklick und unter ausschliesslicher Verwendung elektronischer Kommunikationsformen zu schliessen. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des behaupteten Vertrags ist der Verzicht auf einen – allenfalls postalischen – Austausch unterschriebener Schriftstücke als höchst unüblich zu bezeichnen.