© Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte eines Computerprogramms eingeräumt habe. Die klägerische Schilderung muss dahingehend verstanden werden, dass das Vertragsdokument, welches die Gerichtsstandsklausel enthalten haben soll, im Installationsprogramm integriert und somit für die Beklagte nach dem Aufstarten dieses Programms einsehbar gewesen sein soll.