Durch das Anklicken des dritten Buttons sei automatisch eine E-Mail generiert worden, die das Installationsprogramm (mit der Absender-Adresse: XXXXXXXXX@hotmail.com) an C und an die Anwaltskanzlei der Klägerin namens "I-Kanzlei" sowie an D als Cc-Adressaten gesandt habe. Einen Ausdruck dieser E-Mail vom 20. April 2006, 11.51 Uhr, in der erwähnt wird, C@b_ag.com habe die Bestimmungen des Softwarelizenz- und -hostingvertrags gelesen und sich damit einverstanden erklärt ("Licence Read Button und Licence Accept Button gedrückt"), hat die Klägerin ins Recht gelegt (kläg.act. 23).