Mit dem Klick auf den ersten Button habe er sich den Softwarelizenz- und - hostingvertrag auf seinem Bildschirm anzeigen lassen. Mit dem Klick auf den zweiten Button habe er bestätigt, die Lizenzbestimmungen für die Softwareverwendung gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Durch das Anklicken des dritten Buttons sei automatisch eine E-Mail generiert worden, die das Installationsprogramm (mit der Absender-Adresse: XXXXXXXXX@hotmail.com) an C und an die Anwaltskanzlei der Klägerin namens "I-Kanzlei" sowie an D als Cc-Adressaten gesandt habe.