b) Die Klägerin macht geltend (Klageschrift, Rzn. 57 ff.; Replik, Rzn. 76 und 180), C habe ihre Vertragsofferte durch das Aufstarten eines Installationsprogramms und anschliessendes Klicken auf drei Buttons akzeptiert. C habe das auf ihrem, d. h. dem klägerischen, Server laufende Installationsprogramm am 20. April 2006 per Internet- Fernverbindung gestartet. Nach dem Aufstarten habe C der Reihe nach auf folgende Buttons geklickt: – Softwarelizenz- und -hostingvertrag Nr. XY lesen … – … den Bestimmungen des Softwarelizenz- und -hostingvertrags A GmbH/ B AG zustimmen