Immerhin hat es jedoch die Anwendbarkeit der Theorie der doppelrelevanten Tatsache ganz allgemein verneint, wenn die Gültigkeit einer Schiedsklausel bestritten wird. Das Schiedsgericht hat stets vorab die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Gültigkeit der Schiedsklausel zu prüfen, bevor es auf die Streitsache eintritt (Hoffmann- Nowotny, a. a. O., Rz. 148, mit Verweis auf BGE 121 III 495, E. 6d und eine gefestigte Bundesgerichtspraxis).